Beim Ausbruch einer Seuche, auch schon bei dem Verdacht, ordnet das zuständige Veterinäramt (Amtstierärzte und Amtstierärztinnen) bestimmte Maßnahmen an. Sie betreffen den Tierbestand, die nähere und weitere Umgebung und regionale Wirtschaftsunternehmen, wie Viehhandel, Schlachthöfe, Molkereien.
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