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Leitfaden zum Umgang mit Milch aus MKS-Sperrzonen

Stand: 12.02.2024


Grundsätzlich besteht ein Verbot des Inverkehrbringens der Rohmilch aus MKS-Sperrzonen. Die EU-Gesetzgebung räumt jedoch ein, dass Milch aus MKS-Sperrzonen, unter Beachtung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen, insbesondere der Pasteurisierung der Milch und Biosicherheitsmaßnahmen beim Erfassen und Transport, nach der Genehmigung in den Verkehr gebracht werden darf. So soll die Nutzung eines völlig unbedenklichen Lebensmittels ermöglicht werden.


Der Leitfaden wurde im Rahmen des EU geförderten Projektes SafeGuard („Grenzregionen gestalten Europa“) für zuständige Behörden, Milchproduzenten und Milch verarbeitende Unternehmen erarbeitet. Er dient der Krisenplanung, stellt im Seuchenfall für die Erfassung und die Entsorgung oder Verarbeitung von Rohmilch praktische Lösungen und Materialien bereit (z.B. in Form von Checklisten, Merkblättern) und gibt den zuständigen Behörden Informations- und Entscheidungshilfen.

Viele Aspekte des Leitfadens werden im Rahmen der Arbeitsgruppe Tierseuchenkrisenplan Milchwirtschaft diskutiert und bei Bedarf geändert oder erweitert. Ebenso werden die Ergebnisse der Audits zum Krisenmanagement bei den milchverarbeitenden Betrieben in die entsprechenden Kapitel eingearbeitet. Der Leitfaden ist somit kein starres Werk, sondern wird ständig bearbeitet und angepasst.

Der Leitfaden steht Ihnen rechts in der Infospalte als Download zur Verfügung.

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