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FAQ zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit
 
Erl. Impfung gegen Blauzungenkrankheit vom 09.01.2009
PDF, 685 KB
Informationspapier des BMELV zur BT-Impfung (mit Anlagen)
PDF, 4041 KB
Anlage 1a - Herstellerangaben zu den einzelnen Impfstoffen zum Schutz gegen die BT (Stand: 07.04.2009)
XLS, 19 KB
Packungsbeilage Fort Dodge Zulvac 8 Bovis
PDF, 265 KB
Packungsbeilage Boehringer Bluevac 8 (CZV)
PDF, 46 KB
Packungsbeilage Merial BTVPUR AlSap 8
PDF, 96 KB
Packungsbeilage Intervet Bovilis BTV8
PDF, 231 KB
Packungsbeilage Boehringer Bluevac-1 (CZV)
PDF, 46 KB
Packungsbeilage Fort Dodge Zulvac 1 Bovis
PDF, 50 KB
Anlage 3 - Muster Allgemeinverfügung
DOC, 24 KB
BT-Impfstoffbestellung Zoos und Tierparks
PDF, 12 KB
Anlage 5 - EU-Formular: Meldung des Verdachts unerwünschter Tierarzneimittelwirkungen für Tierärzte...
PDF, 36 KB
Muster einer BT-Impfbescheinigung - durch den Tierarzt auszufüllen
PDF, 26 KB
Nds. Leitfaden für die Eingabe von Impfdaten in HIT - Benutzerhinweise für prakt. Tierärzte und Veterinärverwaltung - (01/2009)
PDF, 1183 KB
Diagnostik und Probenahme
 
Klinische Diagnostik
PDF, 20 KB
Klinische Symptome zur Blauzungenkrankheit (Bilder)
PDF, 408 KB
Klinische Untersuchung in Klauentierbeständen (Bluetongue-Screening)
PDF, 202 KB
Labordiagnostik
PDF, 19 KB
Blauzungenkrankheit - Probenahme
PDF, 13 KB
Epidemiologie
 
Epidemiologie zur Blauzungenkrankheit
Entwesung, Reinigung & Desinfektion
 
Empfehlungen des FLI zum Schutz von Wiederkäuern vor dem Befall mit Gnitzen (Stand: September 2007)
PDF, 86 KB
Anwendung von Repellentien (Stand: 03.05.2007)
PDF, 15 KB
Einsatz von Insektiziden zum Schutz vor der Verschleppung der Blauzungenkrankheit
PDF, 31 KB
in Europa zugelassene Insektizide/Repellentien für Ziegen - AMG-Blauzungenkrankheit-Ausnahmeverodnung (16.05.2008)
PDF, 13 KB
Rechtsvorschriften
 
Rechtsvorschriften zur Blauzungenkrankheit
Verbringungsregelungen
 
Regelungsinhalte der Verordnung (EG) 1266/2007 - zum Verbringen von lebenden Wiederkäuern (Stand: 22.01.2010)
PDF, 73 KB
Deutsch-italienisches Memorandum - Ausnahmeregelung für das Verbringen von unter 90 Tage alten Kälbern nach Italien - geändert: 18.07.2008
PDF, 26 KB
Angaben der Länder zur Risikoeinschätzung gem. Art. 9a (Stand: 06.10.2009)
PDF, 26 KB
Liste der von BT betroffenen Regionen in den Mitgliedstaaten (Stand: 29.10.2009)
PDF, 235 KB
 
Karte der Restriktionszonen in Europa
Europa Animal Health & Welfare - Informationen zur Blauzungenkrankheit
Blauzungenkrankheit
Stand: 25.09.2009

Aufhebung der BTV6 Zone

Nachdem im Oktober 2008 in vier grenznahen Rinder haltenden Betrieben in den Niederlanden das Blauzungenvirus vom Typ 6 (BTV-6) festgestellt wurde, mussten in Niedersachsen zunächst drei Zonen – 20-km-Zone, 50-km-Zone und 150-km-Zone eingerichtet werden. Im November 2008 gab es erste Nachweise von BTV6 in Betrieben der Grafschaft Bentheim. Seitdem wurde in mehreren Tausend Untersuchungen bei etwa 50 Tieren BTV-6 festgestellt. Kein Tier zeigte klinische Krankheitsanzeichen der Blauzungenkrankheit. Die Restriktionszonen mussten entsprechend angepasst werden. Mit Verordnung vom 14. Januar 2009 wurden die 20 km- und die 50 km-Zone in die 150 km-Zone integriert. Mit Verordnung vom 05. März  2009 wurde die komplette BTV6-Zone und die damit verbundenen Verbringungsbeschränkungen hinsichtlich BTV6 aufgehoben. Die Maßnahmen bezüglich BTV8 haben selbstverständlich weiterhin Bestand.

Die Blauzungenkrankheit ist eine Tierseuche und für den Menschen völlig ungefährlich.

 

Woran erkennt man die Krankheit?
Wie wird die Blauzungenkrankheit übertragen?
Kann gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden?
Situation in Mitteleuropa und Maßnahmen
Regelungsinhalte der Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 zur  Blauzungenkrankheit und zum Verbringen von lebenden Wiederkäuern finden Sie in der Infospalte zum downloaden
Deutsch-italienisches Memorandum - Ausnahmeregelung für das Verbringen von unter 90 Tage alten Kälbern nach Italien - geändert am 18.07.2008

Was ist Blauzungenkrankheit?

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung der Wiederkäuer, es erkranken insbesondere Schafe  (auch Mufflons) und Rinder, aber auch Ziegen. Die Tierseuche ist anzeigepflichtig. Das Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht unmittelbar von Tier zu Tier, sondern von Mücken übertragbare Infektionskrankheit. Bisher war hauptsächlich die Mücke Culicoides imicola als Überträger der Blauzungenkrankheit bekannt. Inzwischen geht man davon aus, dass die einheimische Gnitzenart  Culicoides obsoletus als Überträger fungieren kann..

Die Blauzungenkrankheit kam bisher vor allem in warmen Ländern südlich des 44. Breitengrades (z.B. Türkei, Portugal, Spanien) vor. Durch die Einschleppung des Virus sind einheimische Gnitzenarten mit diesem konfrontiert worden und haben ihr Potential als Überträger des Virus bewiesen. Somit konnte die Blauzungenkrankheit auch in Deutschland auftreten.

Woran erkennt man die Krankheit?

Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum auf. Diese Symptome ähneln somit Symptomen der Maul- und Klauenseuche.

Das Virus bleibt in den Tieren in der Regel 100 Tage aktiv, es sammelt sich insbesondere unter der Haut. Die Tiere bilden eine belastbare Immunität aus. Die Krankheit kann ausheilen.

Schafe zeigen ca. 7-8 Tage nach der Infektion die ersten Anzeichen einer akuten Erkrankung: erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertemperatur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und wird blau und kann aus dem Maul hängen.

An den Klauen rötet sich der Kronsaum und schmerzt. Die Schafe können lahmen, und bei tragenden Tieren kann die Krankheit zum Abort führen.

Wie wird die Blauzungenkrankheit übertragen?

Überträger sind kleine Mücken (1 – 3 mm lang) der Gattung Culicoides (= Gnitzen). Sie fallen vor allem zwischen Abend- und Morgendämmerung Tiere im offenen Gelände an.

Das Virus wird von den blutsaugenden Insekten aufgenommen. Nach einer Entwicklungszeit von ca. einer Woche kann das Virus bei einer Blutmahlzeit auf einen Säugetierwirt übertragen werden.

Kann gegen die Blauzungenkrankheit geimpft werden?

Mehrere Impfstoffhersteller haben Impfstoffe gegen den Serotyp 8 des Blauzungenvirus entwickelt.  Bei dem Impfstoff handelt es sich um einen inaktivierten Impfstoff. Geimpft werden alle Schafe, Ziegen und Rinder. Dabei müssen alle Rinder im Falle der Erstimpfung zweimal geimpft werden, Schafe und Ziegen hingegen nur einmal. Bei der jährlichen Auffrischung erfolgt nur eine Impfung.  (Weitere Informationen zu den Impfstoffen in der Infospalte links neben dem Artikel)

Für Niedersachsen wurden 4 Mio. Impfdosen bestellt. Seit Ende Mai werden Impfstoffe von 3 verschiedenen Firmen verimpft (Merial, Fort Dodge und CZV).

Ist die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit erfolgreich verlaufen?

Bis Ende Oktober 2008  wurden  Schafe und  Rinder in Niedersachsen geimpft. Bis Ende November 2008 sollten alle Rinder, Schafe und Ziegen geimpft worden sein. Der Impfdurchgang für 2009 wurde am 01.01.09 gestartet und sollte bis zum 31.05.09 abgeschlossen sein.

Mit der Impfung sollten klinische Symptome und Leistungsdepressionen vermindert werden. Die Impfung hat die Anzahl der Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in den Betrieben um ein Vielfaches reduziert. Da erst Ende Mai 2009 mit der Impfung begonnen werden konnte, ein vollständiger Impfschutz  bei Rindern erst 3-4 Wochen nach der 2. Impfung besteht, konnten 2008 nicht alle Ausbrüche verhindert werden. Der Erfolg der Impfung ist jedoch sehr zufrieden stellend. Aufgrund der flächendeckenden BTV-Impfung wurde im Jahr 2009 bis zum heutigen Tag (25.09.09) in Niedersachsen nur 1 BTV-Neuinfektion bei einem Rind nachgewiesen.
Inwieweit durch die Impfung eine Tilgung der Krankheit möglich ist, bleibt abzuwarten.

Sind so genannte "Impfschäden" aufgetreten?

Es gab nur wenige Berichte über Nebenwirkungen der Impfung im Vergleich zu der hohen Anzahl der verimpften Dosen. Auch die Tierseuchenkasse verzeichnete nur eine geringe Anzahl an Beihilfeanträgen. Viele "Impfschäden" entpuppten sich 2008 als wirkliche Ausbrüche, da aufgrund fehlender 2. Impfung noch kein ausreichender Impfschutz für die Tiere bestand.
Weiterhin werden mögliche Nebenwirkungen der Impfstoffe aufgenommen und geprüft, um ihre Wirksamkeit und Verlässlichkeit zu überprüfen

Situation in Mitteleuropa und Maßnahmen

Seit August 2006 wurden in den Niederlanden, Belgien und Frankreich sowie  in Nordrhein-Westfalen und Anfang November auch in Niedersachsen Fälle von Blauzungenkrankheit bei Wiederkäuern  festgestellt. Der nachgewiesene Serotyp 8 trat bisher noch nie in Europa auf und wurde letztmalig südlich der Sahara festgestellt. Im Jahr 2007 breitete sich die Erkrankung fast über ganz Niedersachsen aus. Nur wenige Gebiete im Norden blieben verschont. Da seit Ende Mai 2008 in Niedersachsen gegen den Serotyp 8 geimpft wird, wurden wesentlich weniger Ausbrüche als erwartet verzeichnet.

Am 24. Oktober 2008 wurde in den Niederlanden, Region Overijssel, in vier Rinder haltenden Betrieben an der Grenze zu Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen ein neuer Virustyp der Blauzungenkrankheit festgestellt. Hierbei handelte es sich um den Serotyp 6, der bisher nur in Südafrika und Zentralamerika vorkam. Der eingesetzte Impfstoff gegen den Serotypen 8 bietet keinen Schutz vor einer Infektion mit dem Serotypen 6.

Für die neuen Ausbrüche des Serotypen 6 hat das Niederländische Landwirtschaftsministerium Restriktionszonen für den Handel mit Wiederkäuern eingerichtet. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben aufgrund der grenznahen Lage der Ausbrüche in gegenseitiger Absprache und unter Einbeziehung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz drei Zonen (20 km-, 50 km- und 150 km-Zonen) eingerichtet. Aufgrund der Ausbrüche des Serotypen 6 richtete das Niederländische Landwirtschaftsministeriums Restriktionszonen für den Handel mit Wiederkäuern ein. Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen richteten aufgrund der grenznahen Lage der Ausbrüche in gegenseitiger Absprache und unter Einbeziehung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz drei Zonen (20 km-, 50 km- und 150 km-Zonen) ein. Aufgrund von mehreren BTV-6-Ausbrüchen in Niedersachsen in der Grafschaft Bentheim (05.11. – 01.12.2009) mussten die 3 Restriktionszonen neu angepasst werden. Da das Seuchengeschehen zum Erliegen kam, konnten die Restriktionszonen durch Verordnung vom 05. März 2009 aufgehoben werden.

 

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