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Schmallenberg-Virus-Infektionen in Deutschland

Stand: 03.04.2024


Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 33 Infektionen mit dem Schmallenberg-Virus festgestellt, Niedersachsen war 2019 nicht betroffen. 2020 wurden insgesamt 45 Infektionen in Deutschland festgestellt, davon insgesamt 6 Fälle in Niedersachsen. Im Januar 2021 sind bereits 5 Infektionen in Deutschland festgestellt worden. Betroffene Bundesländer sind Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Sachsen.

Erstmals wurde das Schmallenberg-Virus (SBV) im November 2011 durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen (s. "Steckbrief Schmallenberg-Virus"). Betroffene Tierarten sind Wiederkäuer sowie Wildwiederkäuer.

Für Menschen stellt das Virus keine Gefahr dar, wie das Robert-Koch-Institut in einer Studie überprüfte.

SBV löst bei Wiederkäuern (Rindern, Schafen, Ziegen und weiteren Wiederkäuern) unspezifische Symptome aus. Die Übertragung des Virus erfolgt transplazentar (von der Mutter auf das Kalb/Lamm) und über Insekten (Gnitzen). Infizierte adulte Tiere zeigen keine oder kurzzeitig milde Symptome wie Fieber, Milchleistungsrückgang oder Durchfall. Werden die Tiere jedoch während einer empfänglichen Phase in der Trächtigkeit (Rinder mutmaßlich zwischen dem 75. und 175. Tag, Schafe etwa zwischen dem 30. und 50. Tag) infiziert, können schwere Missbildungen bei den Neugeborenen auftreten (Link zu den Missbildungen).(pdf, 3,6 MB, nicht barrierefrei)

Bei der Infektion mit dem Schmallenberg-Virus handelt es sich um eine meldepflichtige Tierkrankheit (Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten). Eine Meldung muss jedoch erst erfolgen, wenn mittels molekularbiologischer Methoden (sog. Polymerase-Kettenreaktion, PCR) das Virus direkt nachgewiesen werden konnte. Ein Nachweis von Antikörpern muss hingegen nicht gemeldet werden.

Prophylaktische Maßnahmen zum Schutz vor Schmallenberg-Virus Infektionen:

In Betracht kommt der Schutz empfänglicher Tiere vor Gnitzen/Mücken, um das Infektionsrisiko insbesondere während der Vektor-aktiven Zeit zu mindern. Darüber hinaus kann der Besamungszeitpunkt weiblicher Tiere so gelegt werden, dass die empfängliche Phase der Trächtigkeit außerhalb der Vektor-aktiven Zeit liegt.

Seit dem 6. Februar 2015 ist zudem ein inaktivierter Impfstoff (Zulvac SBV von Zoetis) zur Impfung von Rindern und Schafen in der EU zugelassen. Dieser Impfstoff ist seit Herbst 2017 nun auch in Deutschland verfügbar. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Hersteller.

Verbreitung des Virus

Beginnend im deutsch-niederländischen Grenzgebiet breitete sich das SBV innerhalb kürzester Zeit deutschlandweit und über weite Teile Europas aus. Zwischen Anfang 2012 und 2014 wurden in Deutschland Infektionen in über 2500 Rinder-, Schaf- und Ziegenbetrieben festgestellt. Die Zahl der Infektionen war in den letzten Jahren stark rückläufig, sodass nur noch vereinzelt SBV Infektionen gemeldet wurden.

Die Verbreitung des SBV in der Wildtierpopulation wird anhand von Antikörpern in Blutproben ermittelt. Seit 2010 werden ca. 430 Proben pro Jahr untersucht. Die Umsetzung erfolgt unter Einbeziehung der 24 niedersächsischen Forstämter, der Bundesforstbetriebe Niedersachsen und Lüneburger Heide, der Klosterforsten, des Kreisforstamtes Schaumburg sowie des Nationalparks Harz. Auf diese Weise wird eine repräsentative Flächenabdeckung des Landes erreicht. Folgende Tierarten sind zu unterschiedlichen Anteilen im Wildwiederkäuermonitoring vertreten: Rotwild, (47%), Damwild (30%), Rehwild (20%) und Muffelwild (3%).

Nach einer hohen Erstinfektionsrate im Jagdjahr 2011/2012 konnten jeweils in den Jagdjahren 2014/2015 und 2016/2017 verstärkte Antikörpernachweise geführt werden. Die Nachweise von Antikörpern ab dem Jagdjahr 2017/2018 waren leicht rückläufig, so dass in diesem Zeitraum ebenfalls von einer rückläufigen Virusaktivität bzw. Viruszirkulation ausgegangen werden kann. Im Jagdjahr 2020/2021 wurde der zweithöchste Anteil positiver Proben von 37,9% beobachtet. In dem vergangenen Jagdjahr 2022/23 sank die Nachweisrate wiederum auf 15,4%. Der im Verlauf der Jahre wechselnde Reagentenanteil lässt den Schluss zu, dass das Schmallenberg Virus nach wie vor in der Wildtierpopulation aktiv ist.

Bildrechte: © LAVES LVI H

Das Schmallenberg-Virus ist nicht in der Liste der OIE aufgeführt oder Gegenstand von OIE-Handelsstandards bzw. -restriktionen. Es handelt sich nicht um eine anzeigepflichtige Krankheit.

Viele Drittstaaten verbieten oder beschränken seit 2012 die Einfuhr von Wiederkäuern (Einfuhrbeschränkungen von Drittländern auf Grund des Auftretens von Schmallenberg-Virus-Erkrankungen in Deutschland (Stand). Einige Drittstaaten fordern deshalb für den Handel von Zuchttieren, Samen, etc. die SBV-Freiheit (durch serologische (= Antikörper) oder virologische (= Virusgenom) Nachweise) der zu verbringenden Tiere bzw. der Tiere von denen die Erzeugnisse stammen.

Die Untersuchungen können an den beiden Veterinärinstituten des LAVES durchgeführt werden. Dazu können Serumproben oder missgebildete Lämmer bzw. Kälber nach vorheriger Absprache mit den Untersuchungslaboren eingesandt werden.


Links:

European Commission – Control Measures

Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)


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