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Leitfaden für Verwaltungspersonal zum Einsatz im Tierseuchenkrisenfall

Stand: 21.06.2010


Der Ausbruch einer hochkontagiösen Tierseuche, wie zum Beispiel Maul- und Klauenseuche kann aufgrund seiner sehr schnellen Ausbreitung katastrophenartige Ausmaße erreichen. In einem solchen Fall ist das Personal des zuständigen Veterinäramtes, insbesondere die für die Tierseuchenbekämpfung zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sehr schnell an ihren Belastungsgrenzen angelangt. Die vielen anstehen Aufgaben sind nicht mehr zu bewältigen, so dass Personal aus anderen Bereichen des Veterinäramtes oder aus anderen Bereichen der Behörde in der Tierseuchenbekämpfung unterstützen muss.

Der vorliegende Leitfaden soll insbesondere dem Verwaltungspersonal als Handreichung dienen, das ansonsten kaum oder gar nicht in der Tierseuchenbekämpfung eingesetzt wird. Er liefert Informationen zu einigen wichtigen Themen, die in der Tierseuchenbekämpfung relevant sind.

Diese Informationen dienen der Darstellung von grundsätzlichen Regelungen. Im Falle des tatsächlichen Einsatzes bei der Tierseuchenbekämpfung werden detaillierte Arbeitsanweisungen vom lokalen Krisenzentrum vor Ort ausgegeben.

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