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Blauzungenkrankheit

Stand: 29.02.2024



Deutschland:

Seit 25.10.2023 wurde der Ausbruch der Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (BTV-3) in einem Schafbestand im Landkreis Ammerland, Niedersachsen, amtlich festgestellt. Damit hat Niedersachsen und aufgrund der räumlichen Nähe auch die Freie Hansestadt Bremen den Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ verloren. Der erste Ausbruch in Deutschland wurde in Nordrhein-Westfalen bereits am 12.10.2023 in einem Schafbestand festgestellt. Weitere Informationen zur BTV-Situation in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) unter diesem Link.

Seit dem 25.10.2023 wurden insgesamt 28 BTV-Ausbrüche (Serotyp 3) in Niedersachsen festgestellt. Nach dem Nachweis in einer Schafhaltung im Landkreis Ammerland kam es zu weiteren Nachweisen bei Schaf- und Rinderhaltungen in der Grafschaft Bentheim und in den Landkreisen Aurich, Cloppenburg, Emsland, Oldenburg, Osnabrück, Rotenburg und Wittmund.

Alle anderen Bundesländer sind weiterhin seuchenfrei.

In Folge des neuerlichen Ausbruchsgeschehens wird das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Wiederkäuern sowie Produkten, z. B. Sperma oder Embryonen, für Deutschland eingeschränkt. Allerdings können Verbringungen in und aus BTV-freien Bundesländern weiterhin erfolgen.

Eine Übersicht über die Bedingungen zur Verbringung finden Sie rechts in der Info-Spalte.

Die aktuelle Risikobewertung des FLI und eine Übersicht finden Sie hier auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts und auf TSIS, dem Tierseucheninformationssystem des FLI hier.

Großbritannien:
Auch in Großbritannien wurde am 11.11.2023 auf einem Betrieb nahe Canterbury ein Rind positiv auf das Bluetongue-Virus (Serotyp 3) getestet. Damit verliert auch Großbritannien den BTV-Freiheitsstatus.

Belgien:
In Belgien wurde am 29.09.2023 ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit in einer Schafhaltung bestätigt. Auch Belgien hat seinen BTV-Freiheitsstaus verloren.

Niederlande:

Am 06.09.2023 gab es die ersten BTV-3-Nachweise in Schafzuchtbetrieben in den Niederlanden. Die ersten Ausbrüche betrafen die Regionen Nord Holland und Utrecht. Mittlerweile wurde es in den Niederlanden in ca. 5800 Betrieben nachgewiesen und hat vor allem in der Schafhaltung zu hohen Verlusten geführt. Das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Wiederkäuern sowie Produkten, z. B. Sperma oder Embryonen, aus den Niederlanden wurde eingeschränkt. Auch das Verbringen von lebenden Wiederkäuern zu Schlachtbetrieben in Deutschland ist von den Verbringungsbeschränkungen betroffen.

Unter folgendem Link gelangen Sie zu einer Webseite der niederländischen Behörden, unter welchem aktuelle Informationen zur Ausbreitung der Infektion mit BTV Serotyp 3 in den Niederlanden entnommen werden können: https://www.nvwa.nl/onderwerpen/dierziekten/actuele-dierziekten-in-nederland-en-europa.

Hierüber kann ein pdf-Dokument mit aktuellen Stand der Ausbrüche in den Niederlanden (Karte und Auflistung der Orte, in denen Fälle festgestellt wurden) heruntergeladen werden (https://www.nvwa.nl/onderwerpen/blauwtong/documenten/dier/dierziekten/overige-dierziekten/publicaties/index).


Spanien:

Anfang August 2023 meldete Spanien den Nachweis von Blauzungenvirus in zwei Schafhaltungen in der Provinz Ciudad Real im Zentrum des Landes. Es handelt sich um den Serotyp BTV-4.


Verbringungsregelungen:

Infolge eines Ausbruchs werden Zonen gebildet, die nicht frei von einer BTV-Infektion sind. Zur Verbringung in und aus diesen Gebieten müssen alle Rinder, Schafe, Ziegen und Gatterwild sowie deren Sperma, Eizellen und Embryonen bestimmte Bedingungen erfüllen. Rechtsgrundlagen zur Verbringung befinden sich in der Infospalte sowie auf der Seite der EU, auf der spezielle Forderungen einzelner Länder aufgeführt sind. (Link: Verbringungen innerhalb der EU).

Die Verbringungsregelungen sind in den Delegierten Verordnungen (EU) 2020/688 (LINK: EUR-Lex - 32020R0688 - DE - EUR-Lex (europa.eu) ) und (EU) 2020/689 (LINK: EUR-Lex - 32020R0689 - DE - EUR-Lex (europa.eu) ) festgelegt. Hierauf basieren die in den TRACES-Bescheinigungen zu bestätigenden Garantien. In Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 (LINK: EUR-Lex - 32021R0620 - DE - EUR-Lex (europa.eu) ) in der jeweils gültigen Fassung sind alle Gebiete mit Status seuchenfrei aufgeführt. Der Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) 2024/566 (Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32024R0566&qid=1708343929362 geändert.

Aufgrund des BTV-3-Ausbruches vom 25.10.2023 in Niedersachsen wird das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Wiederkäuern sowie Produkten für Niedersachsen eingeschränkt. Allerdings können Verbringungen aus BTV-freien Bundesländern weiterhin erfolgen. Übersichten der Bedingungen zur Verbringung aus nicht BTV-3-freien Gebieten (Niedersachsen) finden Sie rechts in der Info-Spalte und unter diesem hier.


Impfung:

Einen Impfstoff gegen den Serotyp 3 gibt es zurzeit in Europa nicht. Impfstoffe gegen andere Serotypen schützen nicht gegen den Serotyp 3.

Der BTV-8-Seuchenzug aus den Jahren 2006 bis 2009 betraf fast die gesamte Bundesrepublik Deutschland und konnte durch den flächendeckenden Einsatz der Impfung erfolgreich bekämpft werden. Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit vermitteln einen sicheren Schutz und sind weitgehend nebenwirkungsfrei. Auf eine Impfpflicht wurde in Deutschland verzichtet. Die Impfung gegen Blauzungenkrankheit ist genehmigungspflichtig oder kann von der Behörde angeordnet werden. Wurde ein Tier geimpft, muss innerhalb von 7 Tagen ein Eintrag in der Hi-Tier-Datenbank (HIT) erfolgen.

Die ständige Impfkommission (StIKo Vet) am FLI empfiehlt den Tierhaltern, ihre Rinder, Schafe und Ziegen gegen BTV-8 und BTV-4 impfen zu lassen. Eine Übersicht über zugelassene Impfstoffe und Hinweise zur Verfügbarkeit von Impfstoffen gegen BTV von der StIKo Vet finden Sie auch hier und in der Infospalte.

Bei Fragen zur Impfung wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige kommunale Veterinärbehörde.


Was ist die Blauzungenkrankheit?

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung, für die Wiederkäuer anfällig sind. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit völlig ungefährlich.

Die Blauzungenkrankheit ist nach EU-Recht eine optional zu bekämpfende Tierseuche der Kategorien C+D+E. Sie gehört jedoch zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen und muss innerhalb der Union gemeldet werden.


Wie wird die Blauzungenkrankheit übertragen?

Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht-kontagiöse, durch Insekten übertragene Krankheit. Überträger sind kleine Mücken (1 - 3 mm lang) der Gattung Culicoides (= Gnitzen). Infizierte Gnitzen bleiben lebenslang mit dem Blauzungenvirus infiziert und können nach einer Woche Entwicklungszeit das Virus bei einer Blutmahlzeit auf einen Säugetierwirt übertragen. Aus Frankreich wurde von BTV-8 Nachweisen in wenige Tage alten Kälbern berichtet, die vermutlich auf eine Infektion während der Trächtigkeit zurückzuführen sind.


Woran erkennt man die Krankheit?

Alle Halter von empfänglichen Tierarten, insbesondere Rindern, Schafen und Ziegen, sind aufgefordert, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Krankheitssymptomen, die auf eine Blauzungeninfektion hindeuten, das zuständige Veterinäramt zu informieren, damit die notwendigen Laboruntersuchungen schnell eingeleitet werden können.

Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien mit Bläschenbildung und Ablösungen der Schleimhäute insbesondere an Zunge, Maul und Kronsaum. Die klinischen Erscheinungen ähneln den Symptomen der Maul- und Klauenseuche. Das Virus bleibt in den Tieren in der Regel 100 Tage aktiv. Die Krankheit kann ausheilen. Anschließend bilden die Tiere eine belastbare Immunität aus.

Die klinischen Anzeichen beim Schaf sind schwerwiegender als beim Rind. Erste klinische Symptome einer akuten Erkrankung sind ca. 7 - 8 Tage nach der Infektion zu beobachten. Dazu gehören eine erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde sowie typische Veränderungen der Schleimhäute. Es kommt zur Schwellung der Maulschleimhäute, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge und der Hals können anschwellen und die Zunge kann aus dem Maul hängen. Der Kronsaum kann sich entzünden und es kommt zu Lahmheiten. Tragende Tiere können abortieren.

Ein Vortrag mit beeindruckenden Bildern aus den Niederlanden findet sich auf der Internetseite der StIKo Vet des FLI - Link: https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/ausbruch-der-blauzungenkrankheit-in-den-niederlanden-serotyp-3-btv-3/

Informationen zum Blauzugenkrankheitsgeschehen in der EU


Die Blauzungenkrankheit ist in einigen Mitgliedstaaten endemisch, andere Mitgliedstaaten sind frei von Blauzungenkrankheit. In Anhang VIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 sind Mitgliedstaaten oder Zonen der Mitgliedstaaten gelistet, die als „seuchenfrei“ oder mit „genehmigten Tilgungsprogramm“ gelten. Dieser Status ist für die Verbringung von empfänglichen Tieren wichtig. Die EU informiert auf ihrer Webseite (Link
) über die Bedingungen unter dem neuen Tiergesundheitsrecht.

Rind schwarz-weiß Bildrechte: Tierschutzdienst Niedersachsen
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